Sieben auf einen Streich
Seitentipps

 Steffen Sinn forscht zum Thema SGB 2. Von circa 2011 - 2013 stand an dieser Stelle

der Webseite ein Text zum Thema Auswirkungen des §31 SGB 2 auf einzelne Personen.

Es wurde dazu aufgefordert Erlebnisberichte über traumatisierende Erfahrungen

ausgelöst durch die Behandlung in den Jobcentern an Steffen Sinn zu schicken.

Dies hat  niemand getan. Dazu ist folgendes zu sagen:


1. Diese Aufforderung wurde nicht aktiv verbreitet.

2. Es gibt kaum einen Grund einer fremden Person/Internetseite die eigenen traumatischen Erlebnisse

zu berichten.

3. Seit einiger Zeit ist die Verweigerung eine "Eingliederungsvereinbarung" zu unterschreiben nicht mehr

durch Sanktionen bedroht und deshalb sind die Möglichkeiten nicht zumutbare Forderungen der Jobcenter

abzulehmen aus Sicht von Steffen Sinn verbessert worden. (eine etwas andere Auffassung wird hier vertreten :

. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/eingliederungsvereinbarung53552.php  )


Eine systematische Untersuchung dieses Themas erfordert mehr Zeit, Kraft, Geduld und Geld

als Steffen Sinn zur Verfügung stehen. Aufgrund vieler persönlicher Gespräche

mit Hartz 4 EmpfängerInnen ist Steffen Sinn zu der Meinung gekommen, dass zahllose sich stark

unterscheidende Strategien gibt mit den permanenten oder punktuellen Erpressungsversuchen

der Jobcenter umzugehen wie auch die Behandlung durch die Jobcentermitarbeiter sehr unterschiedlich

ist. Das Jobcenter als traumatisierende Instanz zu erleben, wird von Steffen Sinn bis auf weiteres als Ausnahme

betrachtet.


Steffen Sinn ist dennoch davon überzeugt,  dass das SGB 2 ungültig ist. (Auf jeden Fall solange der §31 SGB 2 existiert)

Diese Meinung ist zwar die Meinung einer sich ernsthaft mit der Thematik beschäftigenden wissenschaftlich

gebildeten Person, aber Steffen Sinn ist keine Juristin. Insofern sollte sich niemand auf diese berufen der

von den Leistungen des SGB 2 abhängig ist.  Wenn es aber nicht gültig ist, gibt es keine Norm die verbindlich

die Zahlung von sozialen Leistungen regelt. Es hängt also vom Zufall ab, ob und in welchem Maße ein Mensch

in den zweifelhaften Genuß dieser Leistungen kommt.

(vgl. z.B. http://www.wirtschaftundgesellschaft.de/2012/05/16/sanktionen-bei-hartz-iv-unbedingt-verfassungswidrig-ein-gastbeitrag-von-wolfgang-neskovic-und-isabel-erdem )


These 1: Der Sozialstaat ist nicht (für alle Menschen) existent, weil die Bedingungen

(für einige Menschen) nicht zumutbar sind die ein Mensch erfüllen muss um

Leistungen zu bekommen.  Was für einen Menschen zumutbar ist und was nicht

ist aber unter anderem eine Frage der Identität bzw. der Persönlichkeit.

 



 


 

 


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